BGH stärkt Namensinhabern den Rücken

Streit um Internet-Domains

BGH stärkt Namensinhabern den Rücken

Es gibt ein Anrecht auf bestimmte Internet-Adresse – zumindest wenn es um den eigenen Namen geht. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bei einem aktuellen Fall entschieden.

(Mehr in: COM! – Das Computer Magazin)