WLAN-Nutzer haften nicht für jede Sicherheitslücke

BGH-Urteil

WLAN-Nutzer haften nicht für jede Sicherheitslücke

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Internetnutzer, die sich auf eine individualisierte Verschlüsselung des Routers durch den Hersteller verlassen und dieses Passwort nicht ändern, verletzen keine Pflichten.

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