Privatpersonen kann nicht zugemutet werden, für die Downloads ihrer Gäste zu haften. Das entschied der BGH. Auch eine Belehrung der Internetnutzer sei nicht notwendig. (Mehr in: ZEIT ONLINE: Alles digital)
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Bundesgerichtshof: WLAN-Betreiber haften nicht für ihre Gäste
RSS-Feed 12. Mai 2016