BGH: Urteil schützt eBay-Käufer vor Scheingeboten

Ein Verkäufer, der bei eBay durch eigene Gebote den Preis eines Artikels nach oben trieb, muss hohen Schadenersatz bezahlen. Auch zu Abbruchjägern urteilte der BGH. (Mehr in: ZEIT ONLINE: Alles digital)