Ärzteportal Jameda muss Profile löschen

Oberlandesgericht Köln

Ärzteportal Jameda muss Profile löschen

Ohne Einverständnis der Betroffenen angelegte Bewertungsseiten auf der Online-Plattform Jameda sind in der bisherigen Form unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Quelle: COM! – Das Computer Magazin