Mobilfunkfirmen dürfen nach Kündigungen keinen Rückruf verlangen

Urteil

Mobilfunkfirmen dürfen nach Kündigungen keinen Rückruf verlangen

Immer wieder versuchen Mobilfunkanbieter, Kunden nach einer Kündigung über Rückgewinnungsschreiben doch noch zum Verbleib zu bewegen. Das Landgericht Kiel hat nun ein Urteil erlassen, wonach ein solches Vorgehen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zulässig sei.

Quelle: COM! – Das Computer Magazin