Wenn der Datenschützer erst mal klingelt

Datenschutz-Grundverordnung

Wenn der Datenschützer erst mal klingelt

Ruhe bewahren und Kooperation sind angesagt, wenn Ärger mit Datenschutzbehörden droht. Schlussendlich entscheiden ohnehin erst die Gerichte über etwaige Bußgelder.

Quelle: COM! – Das Computer Magazin