Kartellrecht
Eigene E-Commerce-Abteilung: Bundeskartellamt nimmt Amazon stärker ins Visier
Eventuell wettbewerbswidriges Fehlverhalten von Amazon und anderen Online-Marktplätzen soll künftig gezielter untersucht und sanktioniert werden. Zu diesem Zweck hat das Bundeskartellamt eine Schwerpunktabteilung E-Commerce ins Leben gerufen.