Hamburger Datenschützer
Zoom-Nutzung nicht DSGVO-konform
Für den Datenschutzbeauftragten Hamburgs ist die Verwendung von Zoom nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar. Er warnt daher eine Hamburger Behörde davor, die US-Videokonferenz zu nutzen.