Paketlogistiker
Bundesgerichtshof: GLS muss Kunden nach Zustellung benachrichtigen
Der Paketlogistiker GLS muss mehrere Formulierungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Das betrifft unter anderem die Ablage einer Sendung an einem zuvor vereinbarten Ort ohne Benachrichtigung des Empfängers.