Preisminderung bei schlechtem Internet wenig genutzt

Bundesnetzagentur

Preisminderung bei schlechtem Internet wenig genutzt

Verbraucher haben Anspruch auf geringere Zahlungen, sollte der Internetvertrag in der Praxis gewaltig haken. Doch das wird nur selten angefragt. Verbraucherschützer nehmen das Messtool in die Kritik.


Quelle: COM! – Das Computer Magazin