ProAV-Technik für die eAkte im Landgericht Lübeck

Ende 2021 erhielt MCI den Zuschlag der GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein) zur Erweiterung und Erneuerung der Medientechnik in den Gerichtssälen und Besprechungsräumen im Landgericht der Hansestadt Lübeck. Hintergrund ist die Einführung der elektronischen Aktenführung eAkte in allen Gerichten im nördlichsten Bundesland im Zuge des Gesamtprojekts „eJustiz“. Der Auftrag umfasste die Ausstattung von 48 Räumen, darunter 28 Gerichtssäle sowie verschiedenste Vorführ-, Beratungs- bzw. Mediationsräume. MCI stattete das Landgericht mit einer komplexen AV-Infrastruktur aus und setzte parallel dazu verschiedene Funktionen über die Medientechnik um, darunter eine Crestron-Mediensteuerung am Richterplatz.

Landgericht Lübeck
Am Landgericht Lübeck ist die eAkte eingeführt worden. Dafür war die Installation einer komplexen AV- und Medieninfrastruktur notwendig

Das Gerichtsgebäude wurde komplett saniert, daher wurde ein besonderes Augenmerk auf eine hochwertige Installation gelegt. Die Ausschreibung und die Ausführungsplanung wurden von Muß – Ingenieure für Medientechnik ausgearbeitet, die das Projekt auch in der Umsetzung begleiteten. Die Leistung umfasste die Werks- und Montageplanung, die Pflichtenhefterstellung, die komplette Lieferung und funktionsfähige Montage, erforderliche Messungen, Programmierungen, Inbetriebnahmen, Einweisungen und Dokumentationen der in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Leistungen. Die Abnahme des Projektes erfolgte Ende 2023, womit die Anlage betriebsfertig und voll funktionsfähig an das Landgericht übergeben wurde.

Komplexe AV-Infrastruktur und Medientechnik

Um das Arbeiten mit der eAkte im Prozessablauf zu ermöglichen, wurde eine komplexe AV-Infrastruktur, basierend auf einer TCP/IP-Signalübertragung, in einem separierten 10-GB-Netzwerk mit redundantem Backbone installiert. Parallel zur Einführung der eAkte sollten verschiedenste Funktionen über die Medientechnik umgesetzt werden. So sollten externe Medienquellen, z. B. von Notebooks, über Tischanschlussfelder in die Säle audiovisuell übertragen, und unter anderem auf Großbildmonitoren und Lautsprechern wiedergegeben werden.

48 Port Extreme Networks Switch
In jedem Gerichtssaal sorgt ein 48 Port Extreme Networks Switch für die Übertragung der Steuer-, Audiound Bilddaten

Die Auswahl und das Routing der Inhalte geschieht über eine Crestron Mediensteuerung, beispielsweise über den Richterplatz. Über das AV-IP-Netz können Vernehmungen oder Zeugenaussagen aufgezeichnet und zusätzlich in andere Räume übertragen werden. Auch Videokonferenzen werden auf diesem Wege ermöglicht. Das AV-IP-Mediennetz setzt zur Audioübertragung auf den AVB-Standard, welcher von insgesamt 32 Biamp TesiraForte AVB DSPs verwaltet wird. Zur Videoübertragung kommt das Crestron NVX System zum Einsatz. Insgesamt wurden deutlich über 200 der 4K60 4:4:4 IP-Medienwandler integriert und konfiguriert. Als Netzwerkkomponenten werden Switche von Extreme Networks genutzt.

Über das Datennetz der Medientechnik werden sowohl die Steuerdaten als auch Audio- und Bilddaten übertragen. In jedem Gerichtssaal ist hierfür ein 48 Port Extreme Networks Switch vorgesehen, auf dem alle rauminternen Signale auflaufen. Die Säle sind jeweils über eine redundante Glasfaserstrecke mit einer Bandbreite von 10 GBit/s mit einem LWL Core-Switch im zentralen Technikraum miteinander verbunden.

Deckenmikrofone
In den kleineren Sälen erfolgt die Mikrofonie über Biamp AVB Deckenmikrofone.

Großbildschirme und Mediensteuerung

Die stark hybride und kollaborative Arbeitsweise im Gericht erforderte die Integration zukunftsweisender Arbeitstechnologien wie MTR (Microsoft Teams Rooms), Die Bilddarstellung erfolgt über 65″ bis 86″Großbildschirme von Iiyama, welche allen Prozessbeteiligten ein Erkennen der Inhalte ermöglicht. Richter, Beisitzer und Protokollierende bekommen einen stationären, über Dataport beigestellten Rechner mit Zugriff auf die eAkte.

Die Auswahl und Freigabe von Bildinhalten erfolgt durch den Richter über eine CP4 Mediensteuerung und einem Crestron 10,1″ Touchpanel. Dieses ermöglicht auch den Zugriff auf Funktionen der Haustechnik, wie Beleuchtung und Verdunklung. Alle Prozessbeteiligten erhalten die Möglichkeit, Bildinhalte von einem eigenen Rechner per HDMIAnschluss über Ramert-Hein Tischanschlussfelder einzuspeisen. Die Plätze am Richtertisch, die der Beisitzer sowie der Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, denselben Bildinhalt auf jeweils eigenen Monitoren darzustellen.

Crestron Mediensteuerung
Die Auswahl und das Routing der Inhalte erfolgt über eine Crestron-Mediensteuerung, beispielsweise über den Richterplatz

Raumbeschallung mit Fohhn und Sennheiser

Im großen Verhandlungssaal 163 wird die Raumbeschallung über 100 V-Zeilenlautsprecher von Fohhn realisiert. In diesem Saal kommt zudem eine Sennheiser ADN-Konferenzanlage zum Einsatz. Zur Videoaufzeichnung wurden PTZ AW-HE40-Kameras von Panasonic verbaut. In den kleineren Sälen hingegen wird die Mikrofonie über Biamp AVB-Deckenmikrofone und DSP-Matrizen realisiert. Der Richter- und Protokollplatz verfügt über ein Schwanenhalsmikrofon für die Zeugenaufrufe in den Flurbereichen. Die Beschallungsendstufen kommen wiederum von Crestron.

Auch an Inklusion ist gedacht: Eine mobile Schwerhörigenanlage von Sennheiser kann bei Bedarf in den entsprechenden Saal verbracht und über Bodenanschlüsse in das System eingebunden werden.

 

Quelle: COM! – Das Computer Magazin