In einem bedeutenden Erfolg für die Verbrauchersicherheit und die Rechte an geistigem Eigentum hat L-Acoustics in zwei Gerichtsverfahren in Deutschland und Norwegen gegen europäische Fälscher seiner Audiogeräte gewonnen. Beschlagnahmte Fälschungen werden einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt.
Über seine spezielle Task Force zur Bekämpfung von Produktfälschungen hat L-Acoustics in Deutschland und Norwegen rechtliche Schritte gegen Unternehmen eingeleitet, die gefälschte L-Acoustics-Produkte, darunter Lautsprecher und Elektronik, erworben und vermietet haben. Eine erste Analyse der beschlagnahmten gefälschten Produkte ergab alarmierende Sicherheitsmängel, darunter Metallkomponenten, deren Festigkeit nur halb so hoch war wie in den Spezifikationen von L-Acoustics vorgeschrieben, was zu einer Verringerung des Sicherheitsfaktors um 48 % führte.
Deutsches Gericht verurteilt Verleih
In Deutschland entschied das Gericht gegen einen Verleih, der gefälschte Kara-Lautsprecher verwendet hatte, und wies dessen Einwand zurück, dass er nicht haftbar sei, da er die Geräte nur vermietet und nicht verkauft habe. Das Gericht erkannte die Produkte als Fälschungen an und verbot dem Unternehmen die Verwendung weiterer gefälschter Produkte.
Entscheidend war, dass das Gericht auch die Offenlegung von Informationen über die Herkunft der gefälschten Produkte anordnete, sodass L-Acoustics mögliche größere Vertriebsnetze untersuchen kann.
„L-Acoustics dankt dem deutschen Gericht für diese wichtige Entscheidung“, erklärt Laurent Ostojski, Senior Legal Counsel bei L-Acoustics. „Dieses Urteil schützt nicht nur unser geistiges Eigentum, sondern trägt auch zur Aufrechterhaltung der Integrität des professionellen Audiomarktes bei.“
Ähnlicher Fall in Norwegen
In Norwegen ging L-Acoustics gegen ein lokales Vermietungsunternehmen vor, das gefälschte Produkte zu deutlich reduzierten Mietpreisen anbot. Der Grund für das Vorgehen waren in erster Linie ernsthafte Sicherheitsbedenken, da die gefälschten Lautsprecher und Verstärker in engen Räumen mit hoher Personenzahl bei „Russbus“-Feiern zum Jahresende eingesetzt wurden, was eine potenziell gefährliche Situation darstellte.
Angesichts des Gerichtsverfahrens gab der Fälscher sein Fehlverhalten zu, zahlte Schadenersatz und stoppte ausstehende Bestellungen weiterer gefälschter Produkte aus China.
Umweltgerechtes Recycling
Alle beschlagnahmten gefälschten Produkte werden zur umfassenden Analyse an den Hauptsitz von L-Acoustics in Marcoussis, Frankreich, transportiert, bevor sie ordnungsgemäß vernichtet und recycelt werden. L-Acoustics arbeitet dafür mit zertifizierten europäischen WEEE-Organisationen (Waste Electrical and Electronic Equipment) zusammen.

Die Öko-Organisation eCologic übernahm den Vernichtungs- und Recyclingprozess, der von einem Gerichtsvollzieher überwacht wurde, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. „Neben der Feststellung der Gefahren beim Aufbau dieser gefälschten Produkte, die nur halb so viel Metall enthalten wie unsere strengen Sicherheitsstandards vorschreiben, ergab unsere Untersuchung auch, dass einige der gefälschten Verstärker bereits vor der Beschlagnahmung ausgefallen waren“, erklärt Ostojski.
„Dies unterstreicht die Gefahr, die von diesen Produkten ausgeht. Durch die ordnungsgemäße Wiederverwertung dieser Materialien entfernen wir gefährliche Produkte vom Markt und minimieren gleichzeitig die Auswirkungen auf die Umwelt,“ so Ostojski weiter. Ein Video über den Recyclingprozess der gefälschten L-Acoustics-Lautsprecher kann hier angesehen werden.