Störerhaftung: Bundesgerichtshof nimmt WLAN-Nutzer in Schutz

Nutzen Dritte eine Sicherheitslücke im WLAN-Router aus, haften Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen. Das Urteil befreit aber nicht von allen Pflichten. (Mehr in: ZEIT ONLINE: Alles digital)