Nutzen Dritte eine Sicherheitslücke im WLAN-Router aus, haften Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen. Das Urteil befreit aber nicht von allen Pflichten. (Mehr in: ZEIT ONLINE: Alles digital)
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Störerhaftung: Bundesgerichtshof nimmt WLAN-Nutzer in Schutz
RSS-Feed 24. November 2016