Oberverwaltungsgericht Münster: Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Vorratsdatenspeicherung kurz vor ihrer Einführung für unzulässig erklärt. Der Beschluss gilt allerdings nur für den Kläger. (Mehr in: ZEIT ONLINE: Alles digital)