Störerhaftung: Kein Anschluss unter diesem WLAN?

Seit 2017 tragen Betreiber von offenen WLAN-Netzen keine Verantwortung mehr dafür, was über diese heruntergeladen wird. Am Donnerstag fällt der BGH sein Grundsatzurteil. (Mehr in: ZEIT ONLINE: Alles digital)