Gesetzliche Impfpflicht: Masernviren rutschen weiter ins Minus

Seit dem 1. März ist eine Masernimpfung für Kindergarten- und Schulkinder Pflicht.

Seit dem 1. März müssen Eltern von Schul- und Kindergartenkindern nachweisen, dass ihre Kinder gegen die Masern geimpft sind. Einige sehen in der Impfpflicht allerdings das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.

Quelle: FAZ.de