BGH: Online-Partnervermittler wie Parship können Vergütung einklagen

Urteil

BGH: Online-Partnervermittler wie Parship können Vergütung einklagen

Anders als klassische Partnervermittlungsinstitute haben Online-Plattformen wie Parship einen einklagbaren Anspruch auf Vergütung. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entschieden.

Quelle: COM! – Das Computer Magazin