Neues Speicherförderprogramm bereitet einen höheren Solarausbau vor: Studie der HTW Berlin

Privathaushalte haben Anlass, sich zu freuen: Ab Dienstag, 1. März, können sie wieder in den Genuss von Fördergeldern für Solarstromspeicher kommen. Die geltenden Richtlinien hat das Bundeswirtschaftsministerium inzwischen veröffentlicht. Neu ist, dass geförderte Photovoltaik-Speichersysteme maximal die Hälfte ihrer Nennleistung ins Stromnetz einspeisen dürfen. Welche Effekte diese Begrenzung hat, zeigt die Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Berlin) in ihrer „50%-Studie“, die soeben vorgelegt wurde. Das Fazit: Wenn die Batteriespeicher prognosebasiert geladen werden, lassen sich Verluste weitgehend vermeiden.
Quelle: Pressemitteilungen – idw – Informationsdienst Wissenschaft