§219a verbietet es Ärzten, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, wenn sie sie selbst anbieten. ZEIT ONLINE darf berichten und erklärt deshalb erneut den Eingriff. (Mehr in: ZEIT ONLINE: Mehr aus Forschung und Wissenschaft)
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Paragraf 219a: Wir informieren über Schwangerschaftsabbrüche
RSS-Feed 14. Dezember 2018