Berliner Pilotprojekt: Richterforschung rechnet

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Amtstracht im Paragraphen 64 seiner Geschäftsordnung selbst geregelt. Ironisch sprach der verstorbene linke Rechtshistoriker Uwe Wesel vom „Verfassungsrecht à la mode“ – das allen Schwankungen der Abwägung entzogen ist.

Geeignet, erforderlich? Ein Berliner Projekt untersucht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und beginnt mit der Prüfung der Verhältnismäßigkeit.

Quelle: FAZ.de