Bei Wahlentscheidungen ist kein rationaler Tauschhandel möglich

Einsame Wahl: Auch wer nach egositischen Interessen wählt, muss sich für eine davon entscheiden.

Wähler können nicht als reine Nutzenmaximierer handeln. Bei der Stimmabgabe geht es um generalisierte Zustimmung, nicht um Interessenvertretung.

Quelle: FAZ.de