Netzanschlussanspruch für Erneuerbare als Kernelement des EEG: Wie kommt die Anlage ans Netz?

Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Erneuerbare-Energien-Anlagen schnellstmöglich an das Stromnetz anzuschließen und die Stromeinspeisung zu ermöglichen. Doch der dafür nötige Netzausbau hinkt in Deutschland hinterher und es kommt nicht selten zu einem „Anschlussstau“. Die Stiftung Umweltenergierecht hat den Rechtsrahmen in einem neuen Bericht für die Praxis eingeordnet – inklusive der Rolle von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen.
Quelle: IDW Informationsdienst Wissenschaft