Oberverwaltungsgericht: Kükenschreddern bleibt erlaubt

Das Oberverwaltungsgericht Münster hält das massenhafte Töten männlicher Küken für mit dem Tierschutz vereinbar. Grund dafür seien fehlende Alternativen für die Betriebe. (Mehr in: ZEIT ONLINE: Mehr aus Forschung und Wissenschaft)