Gießener Ärztin vor Gericht: "Der Skandal ist, dass so was strafbar ist"

Eine Ärztin informiert auf ihrer Website über Abtreibungen und wird angeklagt, weil das nach § 219a Werbung ist. „Sie wird wohl verurteilt“, sagt Juristin Ulrike Lembke. (Mehr in: ZEIT ONLINE: Mehr aus Forschung und Wissenschaft)