Medizinethiker Nils Hoppe: „Das Embryonenschutzgesetz ist ungeeignet“

Ein Embryomodell der Maus aus dem Labor Zernicka-Goetz

Mehrere Forscherteams haben im Labor embryonenartige Strukturen aus Stammzellen gezüchtet. Medizinethiker und -rechtler Nils Hoppe erklärt, was das für den Embryonenschutz bedeutet.

Quelle: FAZ.de