Plagiate: Unschuldsvermutung für Promovenden

Plagiate: Unschuldsvermutung für Promovenden

Werden Plagiate untersucht, geschieht dies neuerdings ausdrücklich unter Zugrundelegung der Unschuldsvermutung. Warum wird ein Grundsatz aus dem Strafrecht in die Regeln für „gute wissenschaftliche Praxis“ übernommen?

Quelle: FAZ.de