Plagiate: Unschuldsvermutung für Promovenden

Am Fortschritt des Wissens wird hier vermutlich in aller Unschuld gearbeitet: Das Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrum, die nach einem Entwurf von Max Dudler errichtete Bibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin.

Werden Plagiate untersucht, geschieht dies neuerdings ausdrücklich unter Zugrundelegung der Unschuldsvermutung. Warum wird ein Grundsatz aus dem Strafrecht in die Regeln für „gute wissenschaftliche Praxis“ übernommen?

Quelle: FAZ.de