Heilpraktiker scheitern mit Verfassungsbeschwerden zu angeblich homöopathischen Bluttherapien

Mehrere Gerichte haben sich zuletzt mit der Frage beschäftigt, ob Heilpraktiker sogenannte Eigenbluttherapien durchführen dürfen.

Viele Heilpraktiker führen sogenannte Eigenbluttherapien durch, doch nach Ansicht mehrerer Gerichte dürfen sie dies nicht. Das Bundesverfassungsgericht wies nun drei Beschwerden ab.

Quelle: FAZ.de