„Es sind keine ethischen Naturgesetze“

Der Bundesgerichtshof hatte den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Das Verfassungsgericht hat geurteilt: Zwangsbehandlungen von psychisch Erkrankten müssen im Einzelfall außerhalb von Kliniken erlaubt sein. Der Psychiater Tilman Steinert zu schwierigen ethischen Fragen – und dazu, wie andere Länder damit umgehen.

Quelle: FAZ.de